Schwarzwalnuss-Kapseln mit Pfefferminze – 50 Kapseln (2615,79 EUR / kg)
Beschreibung
Schwarzwalnuss-Kapseln mit Pfefferminze 50 Kapseln mit jeweils 300 mg Pflanzenmischung Dieses Nahrungsergänzungsmittel enthält eine ausgewählte Pflanzenmischung aus gefriergetrockneten Schwarzwalnussschalen und Pfefferminzblättern. Jede Kapsel liefert 300 mg der Pflanzenmischung . Die praktische Kapselform ermöglicht eine einfache Dosierung und eignet sich zur gezielten Ergänzung der täglichen Ernährung. Produktmerkmale auf einen Blick 300 mg Pflanzenmischung je Kapsel Mit gefriergetrockneten Schwarzwalnussschalen Mit Pfefferminzblättern Nur eine Kapsel täglich 50 Kapseln pro Verpackung 50 Tagesportionen Nennfüllmenge: 19 g Zusammensetzung Bestandteil Pro Tagesportion (1 Kapsel) Pflanzenmischung aus Schwarzwalnussschalen und Pfefferminzblättern 300 mg Für die enthaltenen Pflanzenstoffe wurde keine Referenzmenge für die tägliche Zufuhr festgelegt. Zutaten Gefriergetrocknete Schwarzwalnussschalen , Pfefferminzblätter, Gelatine (Kapselhülle). Allergenhinweis: Enthält Schwarzwalnuss ( Schalenfrucht ). Verzehrempfehlung Erwachsene und Jugendliche über 12 Jahren nehmen täglich eine Kapsel mit ausreichend Flüssigkeit ein. Wichtige Hinweise Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrmenge darf nicht überschritten werden. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren. Aufbewahrung Kühl und trocken lagern. Vor Wärme und direkter Sonneneinstrahlung schützen. Produktangaben Inhalt: 50 Kapseln Füllmenge je Kapsel: 300 mg Nennfüllmenge: 19 g Nährwerttabelle Einnahmeempfehlung: 1 Kapsel Einheiten pro Packung: 50 1 Kapsel enthält US RDA/EU RDA* Gefriergetrocknete grüne Schwarzwalnussschalen (Juglans nigra) 150 mg † Pfefferminzblätter (Mentha piperita) 150 mg † † keine Tagesdosis festgelegt *RDA = empfohlene Tagesdosis gemäss 21 CFR 101 (US) bzw. EU Richtlinie 2008/100/EG (EU), umgesetzt für Deutschland in der Nährwert-Kennzeichnungsverordnung.
